Vorfrieden
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Prä|li|mi|nar|frie|den 〈m. 4〉 vorläufiger Frieden, dessen Einzelheiten noch ausgearbeitet werden müssen
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provisorisch abgeschlossener Frieden.
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Präliminarfrieden,
Vorfrieden; im Völkerrecht bei Einstellung der Kampfhandlungen in Vorverhandlungen erreichte und festgelegte vorläufige Vereinbarungen, die wesentlichen Bedingungen des (späteren) endgültigen Friedensvertrags bereits enthalten.
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Prä|li|mi|nar|frie|den, der; -s, - (Völkerr.): provisorisch abgeschlossener Frieden.
Universal-Lexikon. 2012.