Akademik

absetzbar
feil; veräußerlich

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ạb||setz|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es absetzen kann ● von der Steuer \absetzbare Ausgaben; die Waren sind schwer \absetzbar

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ạb|setz|bar <Adj.>:
1. (Steuerw.) sich von dem zu versteuernden Einkommen absetzen (10) lassend:
die Zinsen sind [steuerlich] a.
2. (Kaufmannsspr.) sich absetzen (9) lassend, verkäuflich:
leicht -e Ware.
3. (vom Träger eines Amtes o. Ä.) der Möglichkeit unterliegend, ↑ abgesetzt (7) zu werden:
der Papst ist nicht a.

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ạb|setz|bar <Adj.>: 1. sich von dem zu versteuernden Einkommen ↑absetzen (10) lassend: die Zinsen sind [steuerlich] a. 2. sich absetzen (9) lassend, verkäuflich: leicht -e Ware; habe er den Auftrag gehabt ..., das Gebäude zu verkaufen, jedoch sei es zunächst nicht a. gewesen (Saarbr. Zeitung 12./13. 7. 80, 18). 3. (vom Träger eines Amtes o. Ä.) der Möglichkeit unterliegend, abgesetzt (7) zu werden: der Papst, ein Kaiser ist nicht a.

Universal-Lexikon. 2012.