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um|grẹn|zen 〈V. tr.; hat〉 mit einer Grenze (Zaun, Mauer usw.) umgeben, umschließen ● eine Aufgabe, ein Thema \umgrenzen begrenzen, den Umfang einer A., eines Th. festsetzen; die Wiese ist von Bäumen umgrenzt
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um|grẹn|zen <sw. V.; hat:
ringsum abgrenzen, umschließen:
eine Hecke umgrenzt das Grundstück;
Ü <oft im 2. Part.:> ein klar umgrenztes Aufgabengebiet.
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um|grẹn|zen <sw. V.; hat: ringsum abgrenzen, umschließen: eine Hecke umgrenzt das Grundstück; Ü <oft im 2. Part.:> ein klar umgrenztes Aufgabengebiet; Der Begriff des Faschismus ... ist politischer Gattungsbegriff und bezieht sich zugleich auf die historisch umgrenzte Erscheinungsform des italienischen Fascismo (Fraenkel, Staat 82).
Universal-Lexikon. 2012.