1. (ugs.) (eine Wohnung o. Ä. verschließen und dadurch jmdm.) den Zutritt unmöglich machen:
man hatte ihn ausgesperrt; sie hat den Schlüssel innen stecken lassen und sich dadurch selbst ausgesperrt.
Syn.: ↑ ausschließen.
2. im Rahmen eines Arbeitskampfes [streikende] Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer von der Arbeit ausschließen:
die Leitung des Konzerns sperrte Tausende von Arbeitern aus.
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aus||sper|ren 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \aussperren
1. die Tür vor jmdm. zuschließen, jmdn. nicht hereinlassen
2. 〈fig.〉 jmdn. ausschließen (von etwas, bes. von der Arbeit), nicht zulassen (zu etwas)
● Fabrikarbeiter \aussperren; die Presse aus dem Gerichtssaal \aussperren
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aus|sper|ren <sw. V.; hat:
1. durch Verschließen der Tür jmdm. den Eintritt verwehren, ihn ausschließen:
sie hat ihn einfach ausgesperrt;
die Tür schlug zu, und ich war ausgesperrt (konnte nicht mehr in die Wohnung).
2. [rückgebildet aus ↑ Aussperrung] jmdn. im Rahmen eines Arbeitskampfes von der Arbeit ausschließen:
eine große Zahl Gewerkschaftsmitglieder wurde ausgesperrt.
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aus|sper|ren <sw. V.; hat [2: rückgebildet aus ↑Aussperrung]: 1. durch Verschließen der Tür jmdm. den Eintritt verwehren, ihn ausschließen: sie hat ihn einfach ausgesperrt; die Tür schlug zu, und ich war ausgesperrt (konnte nicht mehr in die Wohnung). 2. (im Arbeitskampf) die [streikenden] Arbeitnehmer von der Arbeit ausschließen: eine große Zahl Arbeiter wurde ausgesperrt.
Universal-Lexikon. 2012.