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Do|zent [do'ts̮ɛnt], der; -en, -en, Do|zen|tin [do'ts̮ɛntɪn], die; -, -nen:Person, die an einer Hochschule, Universität, Fach-, Volkshochschule unterrichtet:
melden Sie sich bitte bei Dozent Balzer/beim Dozenten Balzer an; sie ist Dozentin an der Abendakademie.
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Do|zẹnt 〈m. 16〉
1. Lehrer an einer Hochschule, Fachhochschule od. Volkshochschule
2. Lehrer an einer Universität, der nicht Professor ist
[<lat. docens „lehrend“; → Doktor]
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a) Lehrender an einer Hochschule, Fachhochschule, Volkshochschule u. a. Einrichtungen, bes. in der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
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Dozẹnt
[zu lateinisch docere »lehren«] der, -en/-en, Abkürzung Doz., allgemeine, gesetzlich nicht geschützte Bezeichnung für Lehrende an Hochschulen, Volkshochschulen u. a. Einrichtungen besonders in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Im Hochschulbereich können im Rahmen des Stellenplans Dozenten als Beamte auf Widerruf, zum Teil auch als Beamte auf Lebenszeit ernannt werden. Der Titel Privatdozent wird Wissenschaftlern verliehen, die mit erfolgreicher Habilitation die Lehrbefugnis (Venia Legendi) und Lehrverpflichtung für ein bestimmtes Fach erworben haben; ein Dienstverhältnis wird dadurch nicht begründet. (Professor)
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Do|zẹnt, der; -en, -en [zu lat. docens (Gen. docentis), 1. Part. von: docere, ↑dozieren]: a) Lehrender an einer Hochschule, Fachhochschule, Volkshochschule u. a. Einrichtungen, bes. in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Der D. wird mehr und mehr zum Berater bzw. zum Coach, der natürlich andere Fähigkeiten haben muss als der »normale Lehrer« (FR 24. 4. 99, 3); b) kurz für ↑Privatdozent.
Universal-Lexikon. 2012.