a) im Rahmen von Geschäften, geschäftlich:
geschäftsmäßiges Handeln.
b) im Rahmen des Geschäftlichen bleibend; sachlich, objektiv:
eine geschäftsmäßige Unterhaltung.
c) unpersönlich, kühl:
in geschäftsmäßigem Ton sprechen.
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ge|schạ̈fts|mä|ßig 〈Adj.〉
1. den Geschäften, den kaufmännischen Gepflogenheiten entsprechend
2. 〈fig.〉 mechanisch, unpersönlich
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ge|schạ̈fts|mä|ßig <Adj.>:
-es Handeln;
b) im Rahmen des Geschäftlichen bleibend; sachlich, objektiv:
eine -e Unterredung;
c) unpersönlich, kühl:
in -em Ton sprechen.
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ge|schạ̈fts|mä|ßig <Adj.>: a) im Rahmen von Geschäften, ↑geschäftlich (a): -es Handeln; b) im Rahmen des Geschäftlichen bleibend, sachlich, objektiv: eine -e Unterredung; „Champagnercocktail?“, fragte der Portier sofort g. zurück, während er noch gähnte (Remarque, Triomphe 68); c) unpersönlich, kühl: in -em Ton sprechen.
Universal-Lexikon. 2012.