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handgreiflich
hand|greif|lich ['hantgrai̮flɪç] <Adj.>:
1. in der Weise, dass jmd. tätlich angreift bzw. angegriffen wird:
eine handgreifliche Auseinandersetzung; er wird leicht handgreiflich (schlägt leicht zu, wird rasch tätlich).
Syn.: gewalttätig, tätlich.
2. (bildungsspr.) deutlich erkennbar, konkret fassbar, sinnlich erfahrbar:
ein handgreiflicher Beweis, Erfolg; sie lässt mit ihren Fotografien die 60er-Jahre handgreiflich deutlich werden.

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hạnd|greif|lich 〈Adj.; fig.〉 greifbar, sehr deutlich, einleuchtend, überzeugend ● ein \handgreiflicher Beweis; jmdm. etwas \handgreiflich erklären anschaulich vor Augen führen; er hat es ihm \handgreiflich beigebracht mit Ohrfeigen; \handgreiflich werden tätlich, handgemein

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hạnd|greif|lich <Adj.>:
1. unübersehbar, sichtbar vor Augen liegend; konkret fassbar:
ein -er Erfolg, Beweis;
jmdm. etw. h. vor Augen führen (so, dass es unmittelbar einleuchtet).
2. tätlich:
eine -e Auseinandersetzung;
es gibt Situationen, in denen er leicht gegen andere h. wird (andere tätlich angreift);
sie haben sich h. auseinandergesetzt.

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hạnd|greif|lich <Adj.>: 1. unübersehbar, sichtbar vor Augen liegend; konkret fassbar: ein -er Erfolg, Beweis; etwas bremst das scheinbar doch so -e (deutlich spürbare) und mittelbare Glücksgefühl und drängte es zurück (Gregor-Dellin, Traumbuch 89); jmdm. etw. h. vor Augen führen (so, dass es unmittelbar einleuchtet). 2. in der Weise, dass man jmdn. tätlich angreift od. von jmdm. angegriffen wird: eine -e Auseinandersetzung; es gibt Situationen, in denen er leicht gegen andere h. wird (andere tätlich angreift); sie haben sich h. auseinander gesetzt; Mutter wird böse, manchmal sogar h. (manchmal schlägt sie sogar zu; Hörzu 8, 1977, 114).

Universal-Lexikon. 2012.