Person, die jmdm. bei der Ausführung einer unrechten Tat hilft:
der Attentäter und seine Helfershelfer; die Helfershelferin wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Syn.: ↑ Komplize (abwertend), ↑ Komplizin (abwertend), ↑ Kumpan (ugs.), ↑ Kumpanin (ugs.), ↑ Spießgeselle, ↑ Spießgesellin.
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Hẹl|fers|hel|fer 〈m. 3〉 Helfer bei einer Straftat, Mitschuldiger
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Hẹl|fers|hel|fer , der [spätmhd. helffershelffer, urspr. = Mithelfer im Streit, Kampfgenosse] (abwertend):
jmd., der einem andern bei der Ausführung einer unrechten Tat hilft; Mittäter, Komplize:
Täter und ihre H. werden gesucht.
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Hẹl|fers|hel|fer, der [spätmhd. helffershelffer, urspr. = Mithelfer im Streit, Kampfgenosse] (abwertend): jmd., der einem andern bei der Ausführung einer unrechten Tat hilft; Mittäter, Komplize; Spießgeselle: Die Polizei gibt vor, nach Banditen und ihren -n zu suchen (Chotjewitz, Friede 186).
Universal-Lexikon. 2012.