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kaltstellen
kalt|stel|len ['kaltʃtɛlən], stellte kalt, kaltgestellt <tr.; hat (ugs.):
aus einflussreicher Stellung verdrängen, des Einflusses berauben:
nach dem Skandal wurde sie einfach politisch kaltgestellt.
Syn.: abschieben, abservieren (ugs.), ausbooten (ugs.), in die Wüste schicken (ugs.).

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kạlt||stel|len auch: kạlt stel|len 〈V. tr.; hat; fig.〉
I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉 Getränke kaltstellen / kalt stellen an einen Ort stellen, an dem sie kalt bleiben bzw. werden
II 〈nur Zusammenschreibung; fig.〉 jmdn. kaltstellen jmdm. die Wirkungsmöglichkeit nehmen, jmdn. seines Einflusses berauben ● seinen Gegner kaltstellen

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1kạlt|stel|len <sw. V.; hat (ugs.):
durch bestimmte Maßnahmen seines Einflusses, seiner Entfaltungsmöglichkeiten berauben:
eine lästige Konkurrentin k.;
unbequeme Journalisten k.
kạlt stel|len, 2kạlt|stel|len <sw. V.; hat:
(etw.) irgendwohin, so stellen, dass es kalt wird.

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kạlt|stel|len <sw. V.; hat (ugs.): durch bestimmte Maßnahmen seines Einflusses, seiner Entfaltungsmöglichkeiten berauben: einen unliebsamen Konkurrenten k.; unbequeme Journalisten k.

Universal-Lexikon. 2012.