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Tracht
Tracht [traxt], die; -, -en:
besondere Kleidung, die in bestimmten Landschaften oder von Angehörigen bestimmter Berufe getragen wird:
bunte, Tiroler Trachten.
Zus.: Amtstracht, Bauerntracht, Berufstracht, Biedermeiertracht, Frauentracht, Landestracht, Männertracht, Ordenstracht, Priestertracht, Schwesterntracht, Vereinstracht, Volkstracht.

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Trạcht 〈f. 20
1. nach Landschaften, Berufsgruppen, Ständen od. Zeiten unterschiedene Kleidung (Bergmanns\Tracht, Schwestern\Tracht, Volks\Tracht)
2. die Art, sich zu frisieren od. den Bart zu tragen (Haar\Tracht, Bart\Tracht)
3. Traglast
4. Anteil, Portion
5. äußerer, tragender Teil des Pferdehufes
● eine \Tracht Holz; jmdm. eine \Tracht Prügel verabreichen; bäuerliche, höfische \Tracht [<mhd. traht(e) <ahd. draht(a) „das Tragen, das Getragenwerden; das, was getragen wird“]

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Trạcht [ahd. draht = Tragen], die; -: svw. Kristalltracht.

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Trạcht, die; -, -en [mhd. traht(e), ahd. draht(a), zu tragen, eigtl. = das Tragen, Getragenwerden; das, was getragen wird]:
1. für eine bestimmte Volksgruppe o. Ä. od. bestimmte Berufsgruppe typische Kleidung:
bunte, bäuerliche, ländliche Tiroler -en;
das Brautpaar hatte T. angelegt.
2. (Imkerspr.) von den Bienen eingetragene Nahrung, bes. Nektar, Pollen, Honigtau.
3. (Landwirtsch.) Stellung einer Fruchtart in der Anbaufolge [u. deren Ertrag].
4. (landsch. veraltend) Traggestell für die Schultern zum Tragen von Körben u. Eimern.
5. (veraltet, noch landsch.) Last (die jmd., etw. trägt):
eine T. Holz, Heu, Stroh;
eine T. Prügel (ugs.; Schläge; zu »Tracht« in der älteren Bed. »aufgetragene Speise«; Prügel, die man jmdm. verabreicht, wurden früher oft mit Gerichten, die man jmdm. serviert, verglichen).

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Tracht
 
[althochdeutsch draht(a), zu tragen],
 
 1) Imkerei: Bezeichnung für die von Bienen, v. a. von Honigbienen, eingetragene Nahrung (Nektar, Pollen, Honigtau).
 
 2) Kleidung: ursprünglich allgemein im Sinn des »Getragenen« Bezeichnung für jede Kleidung und die dazugehörige Aufmachung (Haartracht, Barttracht), wie sie von der herrschenden Sitte, einer Konvention oder Institution vorgeschrieben wird. Seit dem 16. Jahrhundert erscheinende Trachtenbücher stellten modisch, national und ständisch definierte Kleidungen vor. Entsprechend umfassend fand der Begriff Tracht bis ins 20. Jahrhundert auch in der kostümkundlichen Forschung Anwendung. Heute beschränkt sich der Gebrauch des Begriffs v. a. auf den Bereich regional definierter Volkstrachten sowie auf jene Bekleidungen, in denen wie in Standes-, Berufs- und Nationaltracht zeitbedingte Kleidungsformen über die modische Entwicklung hinaus Bestand haben.
 
Literatur:
 
B. Köhler: Allg. T.-Kunde, 7 Tle. (1900-01);
 E. Nienholdt: Die dt. T. im Wandel der Jh. (1938);
 E. Nienholdt: Kostümkunde (1961);
 M. Davenport: The book of costume, 2 Bde. (New York 61965);
 F. Hottenroth: Die Bilder aus dem Hb. der dt. T. (Neuausg. 1985);
 
Mode - T. - Regionale Identität, hg. v. H. Ottenjann (21988).
 
Weitere Literatur: Kleidung.
 
 3) Kristallographie: Kristạlltracht, Kristallgestalt.
 
 4) Zoologie: allgemein die durch Zeichnung, Färbung und Gestalt bestimmte äußere Erscheinung von Tieren; sie besitzt Signalcharakter und kann z. B. im Sexualverhalten (bei der Balz) oder als Schutzeinrichtung oder Tarnung (Schutz- oder Tarntracht) eine Rolle spielen; dies oft auch im Zusammenhang mit bestimmten Verhaltensweisen.
 

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Trạcht, die; -, -en [mhd. traht(e), ahd. draht(a), zutragen, eigtl. = das Tragen, Getragenwerden; das, was getragen wird]: 1. für eine bestimmte Volksgruppe o. Ä. od. bestimmte Berufsgruppe typische Kleidung: bunte, bäuerliche, ländliche Tiroler -en; das Brautpaar hatte T. angelegt (Augsburger Allgemeine 22./23. 4. 78, 45); Dieser Mann ... trug nicht nur die T. der Patres von Mariabronn (Hesse, Narziß 346); Die Häuslerinnen, in schwarzer T., mit am Kinn gebundenen weißen Kopftüchern (Bieler, Mädchenkrieg 357); die T. (allgemein übliche Kleidung) jener Jahre, ... das windige Sackfähnchen und ein verbeulter Kübel auf dem Kopf, machen sie nicht flotter (Muschg, Gegenzauber 34). 2. (Imkerspr.) von den Bienen eingetragene Nahrung, bes. Nektar, Pollen, Honigtau: eine Biene, die reichlich T. gefunden hat (Natur 78). 3. (Landw.) Stellung einer Fruchtart in der Anbaufolge [u. deren Ertrag]. 4. (landsch. veraltend) Traggestell für die Schultern zum Tragen von Körben u. Eimern. 5. (veraltet, noch landsch.) Last (die jmd., etw. trägt): eine T. Holz, Heu, Stroh; die Pflanzen am Draht aufgebastet und von der Wucht ihrer -en (Früchte, die schwer an ihnen hängen) niedergezogen (Gaiser, Jagd 120); *eine T. Prügel (ugs.; Schläge; zu „Tracht“ in der älteren Bed. „aufgetragene Speise“; Prügel, die man jmdm. verabreicht, wurden früher oft mit Gerichten, die man jmdm. serviert, verglichen): eine T. Prügel/(auch:) eine T. bekommen, kriegen; jmdm. eine [gehörige] T. Prügel verpassen. ∙ 6. Erscheinungsbild, Habitus: Jetzt begann ein neues Leben für ihn. Er zog bei dem Pachter ein und ward zu dessen Familie gerechnet; mit seinem Stande veränderte er auch seine T. Er war so gut, so dienstfertig (Tieck, Runenberg 37).

Universal-Lexikon. 2012.