1.
a) Person, die vorübergehend jmds. Stelle einnimmt:
der Vertreter/die Vertreterin des Chefs.
b) Person, die jmds. Interessen vertritt:
er ist vor Gericht ihr Vertreter; sie gilt als Vertreterin der Unterprivilegierten.
Syn.: ↑ Anwalt, ↑ Anwältin, ↑ Bevollmächtigte, ↑ Bevollmächtigter, ↑ Jurist, ↑ Juristin, ↑ Verwalter, ↑ Verwalterin.
Zus.: Anklagevertreter, Anklagevertreterin, Interessenvertreter, Interessenvertreterin, Prozessvertreter, Prozessvertreterin.
c) Person, die eine bestimmte Institution o. Ä. vertritt:
sie ist auf der Tagung die Vertreterin unseres Vereins; ein gewählter Vertreter des Volkes (ein Abgeordneter).
Zus.: Gewerkschaftsvertreter, Gewerkschaftsvertreterin, Pressevertreter, Pressevertreterin, Regierungsvertreter, Regierungsvertreterin.
d) Person, die beruflich für eine Firma Waren vertreibt:
er ist Vertreter für Staubsauger.
Zus.: Auslandsvertreter, Auslandsvertreterin, Handelsvertreter, Handelsvertreterin, Versicherungsvertreter, Versicherungsvertreterin.
2. Person, die einen bestimmten Standpunkt o. Ä. vertritt:
ein Vertreter, eine Vertreterin dieser Ideologie.
3. Person, die etwas Bestimmtes repräsentiert, verkörpert:
ein Vertreter des Expressionismus; sie gilt als eine führende Vertreterin dieser Methode.
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Ver|tre|te|rin 〈f. 22〉 weibl. Vertreter
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Ver|tre|te|rin, die; -, -nen:
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Universal-Lexikon. 2012.