1. etwas oder jmdn. an dem Ort, von dem man sich entfernt, lassen, es nicht mitnehmen:
als wir flohen, mussten wir fast unseren ganzen Besitz zurücklassen; sie musste ihr Kind bei den ungeliebten Schwiegereltern zurücklassen; er hatte eine Nachricht zurückgelassen (hinterlassen).
2. hinter sich lassen, übertreffen, überholen:
er hat seine Konkurrenten weit [hinter sich] zurückgelassen.
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zu|rụ̈ck||las|sen 〈V. tr. 174; hat〉 an einem Ort, einem Platz lassen (u. sich entfernen) ● einen Koffer \zurücklassen; der Verunglückte lässt drei kleine Kinder \zurücklassen; hat er keine Nachricht zurückgelassen?; das Schicksal hat seine Spuren in ihrem Gesicht zurückgelassen
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zu|rụ̈ck|las|sen <st. V.; hat:
1.
a) jmdn., etw. an einem Ort lassen u. sich entfernen; nicht mitnehmen:
das Gepäck im Hotel z.;
ich lasse dir/für dich eine Nachricht zurück;
Ü der tödlich Verunglückte ließ eine Frau und zwei Kinder zurück;
eine Spur z.;
die Wunde hat eine Narbe zurückgelassen.
2. zurückgehen, -fahren, -kehren lassen:
sie wollen ihn nicht [nach Hause, in seine Heimat] z.
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zu|rụ̈ck|las|sen <st. V.; hat: 1. a) jmdn., etw. an einem Ort lassen u. sich entfernen; nicht mitnehmen: das Gepäck im Hotel z.; ich lasse dir/für dich eine Nachricht zurück; Sie fügte sich still in alles und ließ den sehr geliebten Sohn ... bei Menschen zurück, deren Sprache sie nicht einmal verstand (Stern, Mann 205); Ü der tödlich Verunglückte ließ eine Frau und zwei Kinder zurück; b) hinterlassen (3): eine Spur z.; die Wunde hat eine Narbe zurückgelassen. 2. zurückgehen, -fahren, -kehren lassen: sie wollten ihn nicht [nach Hause, in seine Heimat] z.
Universal-Lexikon. 2012.