Ạb|la|tiv 〈m. 1; Gramm.〉 Kasus der indogerman. Sprachen, der die Richtung „von ... weg“ bezeichnet, im Latein erhalten, auch als Instrumentalis gebraucht (\Ablativ des Mittels: „womit?“, „wodurch?“); → Lexikon der Sprachlehre [verkürzt <lat. casus ablativus „Fall, der die Entfernung, die Trennung bezeichnet“; zu lat. ablatus „fortgetragen, entfernt, getrennt“]
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Ab|la|tiv ['ab…, 'ap…], der; -s, -e [lat. (casus) ablativus = die Trennung ausdrückend(er Fall), zu: ablatum, 2. Part. von: auferre = wegnehmen] (Sprachwiss.):
1. Kasus in bestimmten Sprachen, der einen Ausgangspunkt, eine Entfernung oder Trennung angibt (Abk.: Abl.)
2. Wort im Ablativ.
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Ạblativ
der, -s/-e, Sprachwissenschaft: Kasus der Trennung und Absonderung in den indogermanischen Sprachen. Er antwortet auf die Frage: woher? (z. B. lateinisch de foro discedere »vom Forum weggehen«). Im Lateinischen übernimmt der Ablativ auch die Funktion des Lokativs (Ablativus loci - auf die Frage: wo?, z. B. idoneo loco »an geeigneter Stelle«) und des Instrumentalis (Ablativus instrumenti - auf die Frage: womit, wodurch?, z. B. una legione »mit einer Legion«). Der Ablativus absolutus ist eine syntaktische Konstruktion mit Satzwert; er besteht meist aus einem Subjekt im Ablativ und einem Partizip im gleichen Kasus (z. B. Roma deliberante »während Rom beratschlagt[e]...«).
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Universal-Lexikon. 2012.