ạb||mah|nen 〈V. tr.; hat; Rechtsw.〉 jmdn. \abmahnen jmdn. (unter Androhung einer Kündigung) ermahnen, vertragsgemäß od. laut Gesetz zu handeln ● der Angestellte wurde abgemahnt
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ạb|mah|nen <sw. V.; hat:
(Rechtsspr.) zu vertrags- od. gesetzesgemäßem Verhalten auffordern, eindringlich [er]mahnen:
die Firma ist vom Bundeskartellamt abgemahnt worden.
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ạb|mah|nen <sw. V.; hat: 1. (veraltend) jmdm. eindringlich von etw. abraten: er mahnte mich von dem Unternehmen ab. 2. (Rechtsspr.) zu vertrags- od. gesetzesgemäßem Verhalten auffordern, eindringlich [er]mahnen: die Firma ist vom Bundeskartellamt abgemahnt worden, Missbräuche ihrer Preisbindung abzustellen; viele ... sind mit Kündigungsdrohung abgemahnt (Spiegel 7, 1984, 41).
Universal-Lexikon. 2012.