Akademik

Abolition
Ab|o|li|ti|on 〈f. 20
1. Abschaffung, Aufhebung der Sklaverei in den USA
2. 〈Rechtsw.〉 = Niederschlagung (2)

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Ab|o|li|ti|on, die; -, -en [lat. abolitio = Abschaffung, Aufhebung] (Rechtsspr.):
Niederschlagung eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss.

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Abolition
 
[lateinisch] die, -/-en,
 
 1) allgemein: Abschaffung, Aufhebung.
 
 2) Politik: die Abschaffung der Sklaverei, Abolitionismus.
 
 3) Recht: die Niederschlagung anhängiger oder noch nicht anhängig gewordener Strafsachen durch Befreiung von der Strafverfolgung, im Unterschied zur Begnadigung, die ein Straferlass nach rechtskräftiger Verurteilung ist. Wie schon nach der Weimarer Reichsverfassung ist nach dem GG die individuelle Abolition ausgeschlossen. Die generelle Abolition dagegen kann durch Bundesgesetz (Straffreiheitsgesetz) ausgesprochen werden.
 

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Abo|li|ti|on, die; -, -en [lat. abolitio = Abschaffung, Aufhebung] (Rechtsspr.): Niederschlagung eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss.

Universal-Lexikon. 2012.