Akademik

Dokument
Manuskript; Schriftstück; Archivale (bei Archiven); Beleg; Unterlage; Urkunde

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Do|ku|ment [doku'mɛnt], das; -[e]s, -e:
1. amtliches Schriftstück:
Dokumente einsehen, einreichen; ein wichtiges Dokument für den Prozess.
Syn.: Akte, Unterlagen <Plural>.
Zus.: Geheimdokument, Originaldokument.
2. <mit Attribut> etwas, was für etwas Zeugnis ablegt, was etwas deutlich zeigt, ausdrückt, dokumentiert:
der Film ist ein erschütterndes Dokument des Krieges.
Zus.: Kulturdokument, Zeitdokument.

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Do|ku|mẹnt 〈n. 11
1. Aufzeichnung, Schriftstück, das als Grundlage für weitere Arbeiten dienen kann
2. Urkunde, amtl. Bescheinigung, amtl. Schriftstück
3. als Beweis dienendes Schriftstück
4. 〈EDV〉 Einheit einer formatierten Menge von Daten, Datei
[<lat. documentum „Lehre, Beispiel, Beweis, Zeugnis“]

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Do|ku|mẹnt , das; -[e]s, -e [mlat. documentum = beweisende Urkunde < lat. documentum = das zur Belehrung über etw. bzw. zur Erhellung von etw. Dienliche, Beweis, zu: docere, Doktor]:
1. Urkunde, amtliches Schriftstück:
ein geheimes D.;
-e veröffentlichen;
der Bericht stützt sich auf -e.
2. Beweisstück, Zeugnis:
der Film ist ein erschütterndes D. des Krieges;
etw. als historisches D. aufbewahren.
3. (DDR) Kurzf. von Parteidokument.
4. (EDV) strukturierte, als Einheit erstellte u. gespeicherte Menge von Daten; [Text]datei.

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I
Dokument
 
[engl. document], eine mit einem Anwendungsprogramm erstellte Datei, die nicht ausführbar ist (.exe), sondern die in einem bestimmten Format gespeichert wird. Ein Dokument kann - anders als eine ausführbare Datei - geöffnet und verändert werden; technisch handelt es sich bei einem Dokument um eine Datendatei. Ein Dokument kann strukturierte Datensätze, Texte, Tabellen und Bilder und Multimedia-Elemente in beliebiger Kombination enthalten; der Begriff »Dokument« umfasst also mehr als reine Textdateien, auch wenn er im üblichen Sprachgebrauch auf Texte beschränkt ist.
 
Dokumente können heute in der Regel ohne große Probleme von einer Plattform (Betriebssystem) auf eine andere übertragen werden, solange die zugehörigen Anwendungsprogramme in beiden Welten vorhanden sind.
II
Dokumẹnt
 
[mittellateinisch »beweisende Urkunde«, eigentlich »das zur Belehrung über etwas oder zur Erhellung von etwas Dienliche«, zu lateinisch docere »lehren«] das, -(e)s/-e, Urkunde, amtliches Schriftstück; Beweismittel, Beleg.

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Do|ku|mẹnt, das; -[e]s, -e [mlat. documentum = beweisende Urkunde < lat. documentum = das zur Belehrung über etw. bzw. zur Erhellung von etw. Dienliche, Beweis, zu: docere, ↑Doktor]: 1. Urkunde, amtliches Schriftstück: ein geheimes D.; -e veröffentlichen; Da in meinem Personalausweis die Berufsbezeichnung „Baumeister“ steht, glaubte ich, das D. vorzeigen zu können (Bieler, Bär 330); Ohne den Wachdienst der Fotozelle ist kein Juwelier seiner Schätze, kein Fabrikherr seiner Vorräte, keine Behörde ihrer kostbaren -e sicher (Menzel, Herren 32); der Bericht stützt sich auf -e. 2. Beweisstück, Zeugnis: der Film ist ein erschütterndes D. des Krieges; ein Glück auch, dass es ein Foto gab, ein aufklärendes D. (Kant, Impressum 185); etw. als historisches D. aufbewahren. 3. (DDR) kurz für ↑Parteidokument. 4. (EDV) strukturierte, als Einheit erstellte u. gespeicherte Menge von Daten; [Text]datei.

Universal-Lexikon. 2012.