Ad|ju|di|ka|ti|on 〈f. 20〉 das Adjudizieren, Zuerkennung
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Adjudikation
[lateinisch], Völkerrecht: Zuerkennung eines von zwei oder mehr Staaten beanspruchten Gebietes oder Gebietsteiles durch ein internationales Gericht oder eine dazu befugte internationale Organisation.
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Ad|ju|di|ka|ti|on, die; -, -en [spätlat. adiudicatio] (Rechtsspr.): gerichtliche Zuerkennung.
Universal-Lexikon. 2012.