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Adjụnkt
[lateinisch »beigefügt«],
1) der, -en/-en, Recht: 1) ältere, heute nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für Amtsgehilfe; 2) bis 1979 österreichischer Beamtentitel.
2) das, -s/-e, Sprachwissenschaft: 1) Satzteil, der einen anderen näher bestimmt, z. B. ein Attribut oder Relativsatz; 2) in der Kettenanalyse ein Satzteil, der nicht zum Kernsatz gehört (z. B. »gestern« in »er rief gestern an«).
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Ad|jụnkt, der; -en, -en [lat. adiunctum, 2. Part. von: adiungere = bei-, zuordnen]: a) (veraltet) Amtsgehilfe: ein ... A. des Inspektors, der so genannte Eleve (Dönhoff, Ostpreußen 12); b) (österr., schweiz.) unterer Beamter in Österreich, höherer Beamter in der Schweiz: Er war ... A. bei der Fürsorgedirektion (Blick 31. 7. 84, 2).
Universal-Lexikon. 2012.