An|nu|i|tät 〈f. 20〉 jährl. Zahlung (zur Tilgung u. Verzinsung einer Schuld) [<engl. annuity „Jahresrente“; zu lat. annus „Jahr“]
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Annuität
[zu lateinisch annus »Jahr«] die, -/-en, jährliche Zahlungsrate zur Abtragung einer Geldschuld, z. B. bei Anleihen (Annuitätsanleihe, Tilgungsanleihe) oder hypothekarisch gesicherten Krediten (Annuitätshypothek, Tilgungs- oder Amortisationshypothek). Die jährliche Rückzahlung besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Übliche Form ist die feste Annuität mit gleich bleibendem Ratenbetrag A. Da durch die Tilgungszahlung der geschuldete Geldbetrag ständig sinkt, vermindert sich die Zinsbelastung; der Tilgungsanteil an den Rückzahlungsraten erhöht sich entsprechend. Damit bei einem Zinssatz von p % die Schuld nach n Jahren völlig getilgt ist, muss bei einem anfänglich geschuldeten Geldbetrag K als jährliche Annuität der Betrag
Bei der Annuitätenmethode wird für ein Investitionsprojekt der durchschnittliche Periodenüberschuss ermittelt, der neben Tilgung und Verzinsung des eingesetzten Kapitals anfällt (Investitionsrechnung).
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An|nu|i|tät, die; -, -en [zu lat. annus = Jahr] (Wirtsch.): 1. Jahreszahlung an Zinsen u. Tilgungsraten bei der ↑Amortisation (1) einer Schuld. 2. <Pl.> jährliches Einkommen.
Universal-Lexikon. 2012.