Arzt|wahl 〈f. 20〉 freie \Arztwahl Recht eines Pflichtversicherten, einen Arzt seiner Wahl aufzusuchen
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Arzt|wahl, die:
Wahl des Arztes, den jmd. im Bedarfsfalle konsultiert:
viele Kassenpatienten haben schon heute keine freie A. mehr.
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Arzt|wahl, die: in der Wendung freie A. haben (als Pflichtversicherter das Recht haben, den Arzt seiner Wahl aufzusuchen).
Universal-Lexikon. 2012.