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Binnenwasserstraße
Bịn|nen|was|ser|stra|ße 〈f. 19Fluss, Strom od. Kanal

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Bịn|nen|was|ser|stra|ße, die:
zum Festland gehörende u. davon umschlossene Wasserstraße (wie Fluss, Kanal o. Ä.).

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Binnenwasserstraße,
 
oberirdische Gewässer (See, Strom, Fluss, Kanal), das ausreichend tief und breit sein muss und nicht zu enge Krümmungen haben darf. Die Verbesserungen der Schiffbarkeit erfolgen bei Strömen und Flüssen durch Flussregelung, Stauregelung oder durch Anreicherung der Niedrigwasserführung aus Speichern. Die Grenze (verkehrsrechtlich) zur Seewasserstraße ist gesetzlich festgelegt.

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Bịn|nen|was|ser|stra|ße, die: zum Festland gehörende u. davon umschlossene Wasserstraße (wie Fluss, Kanal o. Ä.).

Universal-Lexikon. 2012.