Blịtz|lam|pe 〈f. 19〉 Lampe mit Blitzlicht
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Blitzlampe,
Kolbenblitz, Fotolichtquelle mit oder ohne eigenen Reflektor, bestehend aus einer in einem Glaskolben eingeschlossenen Füllung von Metallfolie (Zirkonfolie oder -draht) in einer Sauerstoffüberdruckatmosphäre nebst einer elektrisch auszulösenden Zündpille. Die mittels Kondensatorentladung gezündete Pille leitet die in 15-30 ms ablaufende, den Lichtblitz (»Blitzlicht«) erzeugende Verbrennung der Füllung ein. Die Zündung der Blitzlampe ist durch die Synchronisation mit dem Auslösen des Verschlusses gekoppelt. Die Farbtemperatur des Lichtblitzes von 4 000 K wird für Farbaufnahmen auf Umkehrfilm durch eine blaue Lackschicht auf dem Glaskölbchen auf 5 500 K angehoben und so dem Tageslicht angepasst. Als Blitzlichtquellen für Einfachkameras werden vier Blitzlampen mit je einem eigenen Reflektor zu einem (meist piezoelektrisch gezündeten) Blitzwürfel oder zu einem streifenförmigen Flashbar zusammengefasst. - Das früher verwendete Blitzlicht (Blitzpulver) bestand aus einer Mischung von Aluminium- oder Magnesiumpulver mit Sauerstoff abgebenden Chemikalien. (Elektronenblitzgerät)
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Blitzlichtgeräte: Fotografieren ohne natürliches Licht
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Blịtz|lam|pe, die (Fot.): Blitzlicht.
Universal-Lexikon. 2012.