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Imperativ
Befehlsform; moralische Forderung

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im|pe|ra|tiv 〈Adj.〉 befehls..., zwingend, bindend

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im|pe|ra|tiv <Adj.> [spätlat. imperativus, zu lat. imperare = befehlen] (bildungsspr.):
befehlend, zwingend, bindend:
-es (an Weisungen gebundenes) Mandat;
etw. i. fordern.

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Ịmperativ
 
der, -s/-e, Befehlsform, Sprachwissenschaft: Modus des Verbs, besonders zum Ausdruck eines Befehls, einer Aufforderung oder eines Verbots, daneben zum Ausdruck einer Mahnung, eines Rates oder eines Wunsches. Der Imperativ verfügt - anders als Indikativ und Konjunktiv - nicht über ein vollständiges Formensystem; es bestehen in der Regel nur Formen für die zweite Person des Singulars (z. B. »hilf mir!«) und die zweite Person des Plurals (z. B. »verschwindet!«); für die übrigen Personen gibt es Ersatzformen (z. B. »lasst uns anfangen!«). Charakteristisch für den Imperativ sind besonders syntaktische Spitzenstellung des Verbs und (meist) Fehlen des Personalpronomens. Einen unpersönlichen Imperativ zeigen Formulierungen wie »das ist jetzt zu beachten«.
 

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Ịm|pe|ra|tiv [auch: - - -'-], der; -s, -e: 1. (Sprachw.) a) Modus (2), mit dem ein Befehl, eine Aufforderung, eine Bitte o. Ä. ausgedrückt wird; Befehlsform; b) Verb im ↑Imperativ (1 a). 2. sittliches Gebot, moralische Forderung: ... war es der gebieterische I. der auf Eroberung ausgezogenen und zum zweiten Mal innerhalb derselben Generation scheiternden Kaste (Plievier, Stalingrad 321); Die Grundrente folgt dem Prinzip der staatlichen Versorgung, die Rentenversicherung dem I. der solidarischen Selbsthilfe (Woche 2. 1. 98, 16); *kategorischer I. (Philos.; unbedingt gültiges sittliches Gebot; nach dem dt. Philosophen I. Kant [1724-1804]).

Universal-Lexikon. 2012.