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bös|wil|lig ['bø:svɪlɪç] <Adj.>:in böser Absicht; absichtlich böse:
eine böswillige Verleumdung.
Syn.: ↑ boshaft.
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bös|wil|lig 〈Adj.〉 absichtlich böse, in böser Absicht ● etwas \böswillig beschädigen
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bös|wil|lig <Adj.> (bes. Rechtsspr.):
in böser Absicht; absichtlich böse:
-e Verleumdung;
b. handeln.
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bös|wil|lig <Adj.> (bes. Rechtsspr.): in böser Absicht; absichtlich böse: -e Verleumdung; -es Verlassen des Ehepartners; Die Geister des Wat vermögen auch dafür zu sorgen, dass ... ein -er Nachbar bestraft wird (Heim, Traumschiff 295); b. handeln; <subst.:> Böswillige sagen, ich und auch die Zentrale wären gegen den Betriebsrat (diejenigen, die die Sache absichtlich, bewusst böse auslegen; v. d. Grün, Glatteis 80).
Universal-Lexikon. 2012.