Drei|bund 〈m. 1u〉 Bündnis zw. drei Staaten
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Dreibund,
das am 20. 5. 1882 auf zunächst fünf Jahre abgeschlossene geheime Verteidigungsbündnis zwischen dem Deutschen Reich, Österreich-Ungarn und Italien. Äußerer Anlass zum Abschluss des Dreibunds war die französische Besetzung Tunesiens, durch die Italien seine kolonialen Interessen behindert sah. Im Einzelnen sahen die vertraglichen Bestimmungen vor, dass bei einem nicht provozierten Angriff Frankreichs auf Italien die beiden anderen Partner zur uneingeschränkten Hilfe verpflichtet waren. Italien sicherte seine Hilfe nur im Falle eines unprovozierten französischen Angriffs auf das Deutsche Reich (nicht auf Österreich-Ungarn) zu. Der Bündnisfall war auch gegeben, falls einer der Bündnispartner von zwei oder mehr Großmächten angegriffen würde. Bei Bedrohung eines Bündnispartners durch eine andere Großmacht samt folgendem Krieg sollten die beiden anderen wohlwollende Neutralität wahren. Eine deutsche Zusatzvereinbarung schloss Italien wegen seiner langen Küstenlinie von einer Kriegshilfe gegen Großbritannien aus. Während Italien aufgrund des Dreibunds seine Kolonialpolitik in Afrika weiter verfolgen konnte, sah das Deutsche Reich in der Erweiterung der Allianz mit der Donaumonarchie (Zweibund) eine Sicherung der österreichischen Südflanke. Diesem Zweck diente auch die Einbindung Rumäniens (1883) in das Bündnissystem, ohne dass dieses dem Dreibund beitrat. Indirekt richtete sich der Dreibund durch die Zusicherung der italienischen Neutralität in einem österreichisch-russischen Krieg gegen Russland. Insoweit beseitigte Reichskanzler O. von Bismarck die österreichischen Bedenken gegen den 1872 abgeschlossenen Dreikaiserbund.
Der Dreibund wurde bis 1912 mehrfach ausdrücklich oder stillschweigend verlängert. Bei seiner ersten Verlängerung (1887) wurde er durch zwei Sonderverträge, zwischen Österreich-Ungarn und Italien (Kompensationen bei Territorialveränderung auf dem Balkan) sowie zwischen dem Deutschen Reich und Italien (deutsche Hilfe bei einem Konflikt mit Frankreich im westlichen Mittelmeer), ergänzt, aber auch kompliziert; diese Ergänzungsverträge fanden bei der zweiten Verlängerung (1891) Aufnahme in den Hauptvertrag.
Mit dem Abschluss des Dreibunds hatte die von Bismarck betriebene Bündnispolitik ihre volle Ausprägung erhalten, wobei der Dreibund das Kernstück, jedoch nicht die unabänderliche Grundlage der künftigen deutschen Politik bildete. Unter Bismarcks Nachfolgern geriet der Dreibund allerdings rasch zur einzigen festen Grundlage ihrer Politik, wobei die sich seit Mitte der 1890er-Jahre abzeichnende Blockbildung v. a. zwischen Großbritannien, Frankreich und Russland nicht beachtet wurde. Durch den italienischen Neutralitätsvertrag mit Frankreich (1902) verlor der Dreibund an Bedeutung, die österreichisch-italienische Spannungen unterhöhlten ihn seit 1911 weiter. Mit der italienischen Neutralitätserklärung (1914) und dem Kriegseintritt an der Seite der Entente (1915) zerbrach der Dreibund endgültig, ohne dass die deutsche oder die österreichisch-ungarische Politik es verstanden hatte, ihn rechtzeitig durch ein neues, der Blockbildung (Tripelentente) entgegenwirkendes Bündnissystem zu ersetzen.
F. Fellner: Der D. (1960);
M. Behnen: Rüstung-Bündnis-Sicherheit (1985).
Universal-Lexikon. 2012.