Akademik

Duplik
Du|plik 〈f. 20Antwort, Gegenantwort auf eine Replik [zu lat. duplicare „verdoppeln“]

* * *

Duplik
 
[französisch] die, -/-en, Zweitantwort, im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers.
 

* * *

Du|plik, die; -, -en [älter frz. duplique < lat. duplex (Gen.: duplicis) = doppelt (zusammengelegt), aus: du(o) = zwei und -plex, wohl zu: plaga (< griech. pláx) = Fläche] (Rechtsspr. veraltend): Gegenerklärung des Beklagten auf eine Replik.

Universal-Lexikon. 2012.