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Eigenverbrauch
Ei|gen|ver|brauch 〈m. 1; unz.〉 Verbrauch für sich selbst

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Ei|gen|ver|brauch, der:
eigener Verbrauch.

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Eigenverbrauch,
 
Bezeichnung für den unmittelbaren Verbrauch eines Produkts durch den Produzenten, ohne dass damit Marktvorgänge verbunden sind. Man unterscheidet den Eigenverbrauch der privaten Haushalte (Eigenleistungen im Haushalt, Eigenbedarf), den Eigenverbrauch der Unternehmen (Entnahme von Waren oder Leistungen aus dem Unternehmen für den persönlichen Bereich des Unternehmers) sowie den Eigenverbrauch der Landwirtschaft (z. B. Nahrungs- und Futtermittel). Eigenverbrauch des Staates ist synonym zum Staatsverbrauch, da die Zuordnung der Staatsleistungen Schwierigkeiten bereitet. - Im Umsatzsteuerrecht liegt ein der Steuer unterliegender Eigenverbrauch vor, wenn ein Unternehmer Gegenstände aus seinem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke entnimmt oder im Rahmen seines Unternehmens sonstige Leistungen für unternehmensfremde Zwecke ausführt, sowie bei Repräsentationsaufwendungen (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 Umsatzsteuergesetz).

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Ei|gen|ver|brauch, der: eigener Verbrauch.

Universal-Lexikon. 2012.