Ein|klei|dung 〈f. 20; unz.〉 das Einkleiden
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Ein|klei|dung, die; -, -en:
das Einkleiden; das Eingekleidetwerden.
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Einkleidung,
2) katholisches Klosterrecht: der Empfang des Ordensgewandes beim Eintritt in das Noviziat; in der Regel im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes.
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Ein|klei|dung, die; -, -en: das Einkleiden, Eingekleidetwerden.
Universal-Lexikon. 2012.