Knifte (umgangssprachlich)
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Ge|wehr [gə've:ɐ̯], das; -[e]s, -e:Schusswaffe mit langem Lauf:
das Gewehr laden.
Zus.: Dienstgewehr, Jagdgewehr, Kleinkalibergewehr, Luftgewehr, Maschinengewehr, Narkosegewehr, Schießgewehr, Schnellfeuergewehr, Schrotgewehr.
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Ge|wehr 〈n. 11〉
1. Handfeuerwaffe mit langem Lauf
2. 〈Jägerspr.〉 Hauer (des Keilers im Unterkiefer)
● das \Gewehr anlegen, entsichern, laden, präsentieren, schultern; ran an die \Gewehre! 〈umg.〉 ohne Zaudern zugepackt, zögert nicht länger!; \Gewehr bei Fuß stehen 〈fig.〉 angriffsbereit stehen; mit gesenktem \Gewehr (als Trauerbezeigung) [<ahd. giwer; Kollektivbildung zu ahd. weri, wari „Befestigung“, urspr. „Verteidigung, Abwehr, Schutz“; → Wehr1]
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1. Schusswaffe mit langem Lauf u. Kolben, die im Allgemeinen an der Schulter in Anschlag gebracht wird:
ein großkalibriges G.;
das G. laden, anlegen, schultern;
G. bei Fuß (in militärischer Haltung, wobei das Gewehr mit dem Kolben nach unten neben den Fuß gestellt ist) stehen;
ins/unters G. treten (mit dem Gewehr antreten);
jmdn. mit vorgehaltenem G. zu etw. zwingen;
er zielte mit dem G. auf ihn;
(in militär. Kommandos:) G. ab!;
das G. über!;
präsentiert das G.!;
R ran an die -e! (ugs.; fangen wir also an!);
haben ein G.! (ugs. scherzh. veraltend; das ist leider nicht möglich; nach dem Anfang des Kinderliedes »Wer will unter die Soldaten, der muss haben ein Gewehr« von F. Güll, 1812–79);
☆ G. bei Fuß (aufmerksam wachend u. bereit, notfalls einzugreifen).
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Gewehr
[althochdeutsch giwer »Abwehr«, »Schutz«],
1) Jägersprache: Gewaff.
2) Waffenwesen: langläufige, mit beiden Händen zu bedienende und in der Regel an der Schulter in Anschlag gebrachte Handfeuerwaffe mit glattem oder gezogenem Lauf. Bis zum 17. Jahrhundert bezeichnete man alle zur »Wehr« verwendeten Handwaffen (Trutzwaffen) als Gewehre. Man unterschied »Obergewehre« (Stangenwaffen, Handfeuerwaffen) und »Untergewehre« (Seitengewehre, Dolch u. a.); um die Handfeuerwaffen von den Geschützen abzugrenzen, nannte man diese auch »Kleingewehre«; Hieb- und Stichwaffen wurden häufig als »blanke Gewehre« bezeichnet. In dem Maße, wie Handfeuerwaffen mit langem Lauf im 17. Jahrhundert zur Hauptbewaffnung des Fußvolks wurden, fand die Bezeichnung Gewehr insbesondere für Waffen dieser Art Verwendung. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man heute spezielle Jagdgewehre (Büchse, Flinte, kombinierte Waffen), Sportgewehre (in der Regel Luftgewehre und Kleinkalibergewehre) und Militärgewehre. Die Baugruppen eines Gewehrs sind das Rohr mit Gehäuse (einschließlich Visiereinrichtung), der Verschluss (auch als »Gewehrschloss« bezeichnet), das Griffstück mit Abzugseinrichtung und Sicherung (gleichzeitig Wahlhebel Einzel-/Dauerfeuer), das Bodenstück mit Schulterstütze, Handschutz und Magazin. Die Gewehre von Scharfschützen sind mit einem Zielfernrohr versehen.
Als Militärgewehre werden heute fast nur noch automatische (Selbstlade-)Gewehre verwendet, die unter Berücksichtigung ihrer Konstruktions- und Funktionsprinzipien der Gruppe der Maschinenwaffen zugerechnet werden können. Mit Gewehren dieser Art, häufig auch als »Sturm-« oder »Schnellfeuergewehre« bezeichnet, kann jeweils durch Verstellen eines Hebels die Abgabe von Einzel- oder Dauerfeuer gewählt werden, bei einigen Neukonstruktionen ist auch die Einstellung auf dreischüssige Feuerstöße möglich. Die automatische Nachführung von Patronen erfolgt entweder durch Ausnutzung des beim Schuss auftretenden Gasdrucks (Gasdrucklader) oder des Rückstoßes (Rückstoßlader). Die theoretische Feuergeschwindigkeit (Kadenz) bei Dauerfeuer liegt zwischen 600 und 1 000 Schuss/minimal. Die Gesamtlänge heutiger Militärgewehre beträgt zwischen 60 (mit eingeklappter Schulterstütze) und 115 cm, meist zwischen 75 und 105 cm. Das Gewehrmagazin enthält zwischen 20 und 35, bei hülsenloser Munition bis zu 50 Patronen. Als Visiereinrichtung werden Loch- oder V-Kimme (mit mechanisch verstellbarer Entfernungseinstellung) und Korn verwendet. Die mittlere Einsatzreichweite liegt bei 300 m, bei Scharfschützengewehren mit optischem Zielfernrohr darüber. Das Kaliber von Militärgewehren beträgt zumeist 7,62 mm; ihre Geschosse haben Mündungsgeschwindigkeiten von 710-800 m/s (z. B. deutsche G 3). Seit den 1960er-Jahren werden jedoch zunehmend Gewehre mit einem Kaliber von 5,56 mm eingeführt, deren Geschosse Mündungsgeschwindigkeiten von 920-990 m/s erreichen (z. B. Sturmgewehre 36). Hergestellt werden Gewehre unter Verwendung von Press- und Prägeteilen in einfachster Fertigungsart; ihr Gewicht soll möglichst nicht über 4 kg liegen, die Lebensdauer mindestens 10 000 Schuss betragen. Die neuesten Entwicklungstendenzen zielen auf Einführung hülsenloser Munition mit noch kleinerem Geschosskaliber, auf Verringerung des Rückstoßes und die Reduzierung der Waffenlänge auf die Größe einer Maschinenpistole (z. B. deutsche G 11) ab.
Ebenso wie die Entwicklung der Geschütze lässt sich diejenige der Gewehre in zwei Hauptabschnitte aufteilen: die Zeit vom 14. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts., geprägt durch den Gebrauch von Vorderladern mit überwiegend glatten Läufen, und die anschließende Zeit der Hinterlader mit stets gezogenen Läufen.
Die ältesten, Mitte des 14. Jahrhunderts auftretenden Handfeuerwaffen waren »Handbüchsen« oder »Handrohre«, d. h. einfache, aus Bronze gegossene oder aus Eisen geschmiedete Rohre mit oben eingebohrtem Zündloch, die schon bald mit einem kürzeren (Faustrohr) oder längeren Schaft (Stiel- oder Stangenbüchse) versehen wurden. Hervorgegangen waren diese Waffen aus Geschützen kleinerer Bauart. Aus den zum Teil unförmigen Handbüchsen entwickelten sich ab Anfang des 15. Jahrhunderts die ersten eigentlichen Gewehre: Arkebusen und Musketen. Die Zündung dieser Vorderlader erfolgte anfangs per Hand mithilfe einer brennenden Lunte; eine erhebliche Verbesserung brachte die Einführung des Luntenschlosses Mitte des 15. Jahrhunderts. Bei diesem erfolgte die Zündung der Treibladung erstmals mittels einer mechanischen Vorrichtung zum Senken der in einem beweglichen Hahn befestigten glimmenden Lunte auf eine mit dem Zündloch verbundene Pulverpfanne. Das Anfang des 16. Jahrhunderts erfundene Radschloss, bei dem der Zündfunke durch Reibung eines mittels Federzug bewegten geriffelten Stahlrädchens an Schwefelkies erzeugt wurde, machte die stets mitzuführende glimmende Lunte überflüssig, die kostspieligen Radschlossgewehre (»Radschlossmusketen«) fanden aber als Kriegswaffen kaum Verwendung. Eine andere Konstruktion war das Mitte des 16. Jahrhunderts aufgekommene Schnappschloss (bei dem der Funke geschlagen wurde), ein unmittelbarer Vorläufer des zu Anfang des 17. Jahrhunderts entwickelten Steinschlosses. Dessen Funktionsweise beruhte darauf, dass ein federgespannter Hahn, in dessen Lippen ein sich nicht so schnell wie Schwefelkies abnutzender Feuerstein (Flint, daher: »Flinte«) eingeklemmt war, beim Betätigen des Abzugsmechanismus hart gegen einen »Feuerstahl« schlug und dadurch Zündfunken erzeugte, die auf die zuvor geöffnete Pulverpfanne fielen. Relativ einfach in der Handhabung und verhältnismäßig billig herzustellen, konnten mit diesen auch aufgrund konstruktionsmäßiger Verbesserungen leicht zu tragenden Gewehren alle Fußsoldaten ausgerüstet werden, nicht mehr nur wenige Spezialisten wie z. B. die Musketiere. Das Gewehr wurde damit (ergänzt durch das Bajonett) anstelle der Pike zur Standardwaffe der nun in der Lineartaktik kämpfenden Infanterie. Nach den Napoleonischen Kriegen kamen Gewehre mit Perkussionszündung auf, die im Gegensatz zu den Steinschlossgewehren auch bei Regen und Sturm zuverlässig funktionierten. Bei ihnen schlug der Hahn auf eine Zündkapsel (mit Knallquecksilber gefülltes Zündhütchen), deren Feuerstrahl die Treibladung entzündete (chemische Zündung).
Nachdem bereits im 18. Jahrhundert bei Jägertruppenteilen gezogene Büchsen verwendet worden waren, ging man ab dem zweiten Viertel des 19. Jahrhunderts. verstärkt dazu über, Perkussionsgewehre mit gezogenen Läufen herzustellen. Unter gleichzeitiger Einführung der Langgeschosse konnten mit diesen Waffen die Einsatzreichweiten von bis zu 250 m (glatter Vorderlader) auf bis zu 1 000 m gesteigert werden, ebenso erhöhte sich die Treffgenauigkeit. Bis in die 60er-, zum Teil bis in die 70er-Jahre des 19. Jahrhunderts bildeten die in dieser Weise verbesserten Perkussionsgewehre als Abschluss und Höhepunkt der Entwicklung der Vorderlader die Standardwaffe der Infanterie in den europäischen Heeren.
Die Entwicklung des Hinterladers begann mit dem schon 1841 bei der preußischen Armee eingeführten Zündnadelgewehr. Aufgrund der Konstruktion dieser Waffe und der von ihr verfeuerten neuartigen Munition (Geschoss, Treibladung und Zünder in einer Papppatrone) war das Laden in jeder Körperlage möglich geworden; gleichzeitig konnte die Feuergeschwindigkeit von bis zu 3 Schuss/min (Vorderlader) auf bis zu 6 Schuss/min gesteigert werden. Beeinflusst durch die erfolgreichen preußischen Feldzüge 1864, 1866 und 1870/71, stellten die europäischen Staaten in der Folgezeit die Gewehrausstattung ihrer Truppen auf Hinterlader um, zum Teil durch Umbau der vorhandenen gezogenen Perkussionsvorderlader.
Weitere Verbesserungen brachten die 1860 erfundenen Metallpatronen, die Einführung des Stahlmantelgeschosses und des rauchschwachen Pulvers sowie die Herabsetzung des Kalibers. Nach erstmaliger Verwendung im amerikanischen Sezessionskrieg wurden ab etwa 1880 Mehrlade- oder Repetiergewehre allgemein eingeführt. Mit deren drei bis zehn Patronen fassenden Magazinen konnten die Ladezeiten gegenüber dem herkömmlichen Einzellader erneut beträchtlich verkürzt werden. In beiden Weltkriegen war die Masse der Streitkräfte mit Gewehren dieser Art ausgerüstet. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde schließlich mit der Einführung der heute gebräuchlichen automatischen (Selbstlade-)Gewehre begonnen; am Anfang dieser Entwicklung stand das deutsche »Sturmgewehr 44«.
W. Eckardt u. O. Morawietz: Die Handwaffen des brandenburgisch-preußisch-dt. Heeres 1640-1945 (1957);
H.-D. Götz: Die dt. Militär-G. u. Maschinenpistolen 1871-1945 (1974);
G. W. P. Swenson: Das G. Die Gesch. einer Waffe (a. d. Engl., 1973);
F. Wilkinson: Steinschloß-Flinten, -Pistolen u. -G. vom 17.-19. Jh. (a. d. Engl., 1980);
Heinrich Müller: G., Pistolen, Revolver. Hand- u. Faustfeuerwaffen vom 14.-19. Jh. (21985);
D. Heinrich: Die Selbstlade- u. automat. Handfeuerwaffen (1986);
K.-P. König: G., Flinten u. automat. Waffen im Detail (3(1994);
C. Philip: Enzykl. der Handfeuerwaffen (a. d. Engl., 1995).
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Ge|wehr, das; -[e]s, -e [mhd. gewer, ahd. giwer = Abwehr, Schutz, Kollektivbildung zu 1↑Wehr]: 1. Schusswaffe mit langem Lauf u. Kolben, die im Allgemeinen an der Schulter in Anschlag gebracht wird: ein großkalibriges G.; das G. laden, anlegen, in Anschlag bringen, entsichern, schultern, spannen, reinigen; G. bei Fuß (in militärischer Haltung, wobei das Gewehr mit dem Kolben nach unten neben den Fuß gestellt ist) stehen; ins/unters G. treten (mit dem Gewehr antreten); jmdn. mit vorgehaltenem G. zu etw. zwingen; er zielte mit dem G. auf ihn; Am nächsten Tag hatten den Berliner zwei Wachen unter G. abgeholt (Kühn, Zeit 17); in militär. Kommandos: G. ab!; das G. über!; präsentiert das G.!; R ran an die -e! (ugs.; fangen wir also an!); haben ein G.! (ugs. scherzh. veraltend; das ist leider nicht möglich; nach dem Anfang des Kinderliedes „Wer will unter die Soldaten, der muss haben ein Gewehr“ von F. Güll, 1812-79); *G. bei Fuß (aufmerksam wachend u. bereit, notfalls einzugreifen): Russland erwartet G. bei Fuß den Frieden (A. Zweig, Grischa 14). 2. (Jägerspr.) die ↑Hauer (2). ∙ 3. <o. Pl.> ↑Waffen (1 a): Ihr sollt abziehen mit G., Pferden und Rüstung (Goethe, Götz III); denn alles wird G. in ihrer Hand (Schiller, Maria Stuart I, 1).
Universal-Lexikon. 2012.