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un|ter|brei|ten [ʊntɐ'brai̮tn̩], unterbreitete, unterbreitet <tr.; hat:[mit entsprechenden Erläuterungen, Darlegungen] zur Kenntnisnahme, Begutachtung oder Entscheidung vorlegen:
sie unterbreitete uns ihr Angebot, ihren Plan, Vorschlag.
Syn.: ↑ informieren über, ↑ mitteilen, ↑ unterrichten über/von, ↑ verständigen über/von, ↑ vortragen.
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ụn|ter||brei|ten 〈V. tr.; hat〉 unter etwas ausbreiten ● wir haben eine Decke untergebreitet
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un|ter|brei|ten 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \unterbreiten vorlegen, darlegen ● jmdm. einen Vorschlag, ein Gesuch, einen Entwurf \unterbreiten
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1ụn|ter|brei|ten <sw. V.; hat (ugs.):
unter jmdm., etw. ausbreiten:
eine Decke u.
2un|ter|brei|ten <sw. V.; hat (geh.):
[mit entsprechenden Erläuterungen, Darlegungen] zur Begutachtung, Entscheidung vorlegen:
jmdm. Vorschläge, einen Plan u.
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un|ter|brei|ten <sw. V.; hat (geh.): [mit entsprechenden Erläuterungen, Darlegungen] zur Begutachtung, Entscheidung vorlegen: jmdm. Vorschläge, einen Plan u.; Blieb nur noch offen, wem man den Antrag zuerst u. sollte, der Regierung oder der Kommandantur (Bieler, Bär 229); Es sind meist bestimmte Beratungsstellen, die ... ein Hilfsangebot u. sollen (Klee, Pennbrüder 92).
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ụn|ter|brei|ten <sw. V.; hat (ugs.): unter jmdm., etw. ausbreiten: eine Decke u.
Universal-Lexikon. 2012.