Ex|ma|tri|ku|la|ti|on auch: Ex|mat|ri|ku|la|ti|on 〈f. 20〉
1. Weggang von einer Hochschule
2. Streichung aus der Matrikel
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Streichung aus der Matrikel:
die E. beantragen;
seit meiner E.
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Exmatrikulation
[zu lateinisch ex... und Matrikel\] die, -/-en, Ausscheiden eines Studenten aus der Hochschule, in der er sich eingeschrieben (immatrikuliert) hatte; wird durch die Exmatrikel bestätigt.
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Ex|ma|tri|ku|la|ti|on, die; -, -en [Ggb. zu ↑Immatrikulation] (Hochschulw.): Streichung aus der Matrikel: die E. beantragen; seit meiner E.
Universal-Lexikon. 2012.