fịn|gern 〈V.; hat〉
I 〈V. intr.〉 an etwas \fingern etwas mit den Fingern berühren, ohne Sinn u. Zweck anfassen u. daran arbeiten
II 〈V. tr.; fig.; umg.〉 eine Sache \fingern geschickt zuwege bringen ● wir werden die Sache schon \fingern!
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fịn|gern <sw. V.; hat [mhd. vingern = mit den Fingern Zeichen machen; mit den Fingern berühren]:
1.
b) mit den Fingern suchend, tastend nach etw. greifen;
c) [mit einiger Mühe] mit den Fingern aus etw. hervorziehen:
ein Geldstück aus der Tasche f.
2. (salopp) mit Geschick bewerkstelligen, ausführen:
kannst du die Sache f.?
3. (salopp) einen Diebstahl begehen, etw. stehlen.
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fịn|gern <sw. V.; hat [mhd. vingern = mit den Fingern Zeichen machen; mit den Fingern berühren]: 1. a) mit den Fingern suchend, tastend an etw. herumnesteln, nach etw. greifen: sie fingerte an den Knöpfen ihrer Jacke; Der Mann ... fingerte an einem Radioapparat (Rolf Schneider, November 233); in der Tasche nach dem Schlüssel f.; Eine Hand fingert über die Decke (Remarque, Westen 173); b) [mit einiger Mühe] mit den Fingern aus etw. hervorziehen: ein Geldstück aus der Tasche f.; Ranek fingerte ärgerlich eine Kartoffel aus dem heißen Wasser (Hilsenrath, Nacht 415). 2. (salopp) mit Geschick bewerkstelligen, ausführen: kannst du die Sache f.?; der persische Rechtsanwalt ..., der für Schah Resa das große Krupp-Geschäft gefingert hatte (Spiegel 4, 1975, 23). 3. (salopp) einen Diebstahl begehen, etw. stehlen: ich muss was f. ... Handtaschenraub oder so was (Döblin, Alexanderplatz 371).
Universal-Lexikon. 2012.