* * *
Flie|ger|horst, der (Militär):
Militärflugplatz.
* * *
Fliegerhorst,
Bezeichnung für einen Militärflugplatz, der über alle Anlagen und Einrichtungen zum Einsatz und zur Unterhaltung eines in der Regel ständig auf ihm stationierten fliegenden Verbandes (Geschwader) verfügt. Kernstück eines Fliegerhorstes ist der Flugbetriebsbereich mit fester Start- und Landebahn, Rollwegen, Flugleitung und Kontrollturm, Flugzeugabstellplätzen und -schutzbauten und Einrichtungen für die Versorgung der Flugzeuge mit Treibstoff und Munition; daneben gibt es Wartungs- und Instandsetzungseinrichtungen sowie, manchmal räumlich abgesetzt, den Unterkunftsbereich.
* * *
Flie|ger|horst, der (Milit.): Militärflugplatz.
Universal-Lexikon. 2012.