Frei|stoß 〈m. 1u; Fußb.〉 bei Verstoß gegen die Regeln unbehinderter Schuss des Gegners
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Frei|stoß, der (Fußball):
als Strafe nach einer Regelwidrigkeit vom Schiedsrichter verfügtes unbehindertes Spielen des Balles durch einen Spieler, eine Spielerin der gegnerischen Mannschaft:
einen F. verhängen, treten;
auf F. entscheiden;
direkter F. (Freistoß, der unmittelbar ins Tor gehen darf);
indirekter F. (Freistoß, aus dem ein Tor nur erzielt werden kann, wenn dazwischen noch ein anderer Spieler bzw. eine andere Spielerin den Ball berührt).
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Freistoß,
Fußball: nach einem Regelverstoß vom Schiedsrichter verhängte Maßnahme. Hierbei darf die durch den Regelverstoß eines gegnerischen Spielers benachteiligte Mannschaft den Ball von der Stelle aus, an der der Regelverstoß erfolgte, unbehindert spielen. Man unterscheidet den direkten Freistoß, bei dem der Ball unmittelbar ins Tor getreten werden kann, und den indirekten Freistoß, bei dem der Ball, bevor er ins Tor geht, erst von einem weiteren Spieler berührt werden muss.
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Frei|stoß, der (Fußball): als Strafe nach einer Regelwidrigkeit vom Schiedsrichter verfügtes unbehindertes Spielen des Balles durch einen Spieler der gegnerischen Mannschaft: einen F. verhängen, treten; auf F. entscheiden; direkter F. (Freistoß, der unmittelbar ins Tor gehen darf); indirekter F. (Freistoß, aus dem ein Tor nur erzielt werden kann, wenn dazwischen noch ein anderer Spieler den Ball berührt).
Universal-Lexikon. 2012.