Fụn|ken|ent|la|dung 〈f. 20〉 kurze, meist mit heftigen Licht- u. Schallerscheinungen verbundene Gasentladung zw. zwei elektr. Polen, z. B. Blitz
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Fụn|ken|ent|la|dung, die:
schlagartige elektrische Entladung, die von Funkenbildung, Leuchterscheinungen, Knistern od. Knall begleitet ist.
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Funken|entladung,
Form der Gasentladung (Zwischenform zwischen Glimm- und Bogenentladung) von nur kurzer Dauer, die bei genügend hoher, eine Gasmultiplikation vorhandener Ladungsträger bewirkender Spannung als Durchschlag einer Gasstrecke entsteht. Sie zeigt sich als ein Bündel grell leuchtender, verästelter Funkenkanäle, die den Entladungsraum (Funkenstrecke) durchdringen, einzeln sehr schnell erlöschen (intermittierende Entladung), oft ohne die gegenüberliegende Elektrode zu erreichen. Da der Widerstand der Funkenstrecke nach dem Durchschlag sehr klein ist, fließt ein starker Strom. Ist die Stromquelle nicht ergiebig genug, so bricht nach kurzem Stromimpuls die Funkenentladung ab, und der Vorgang wiederholt sich erst, wenn die Kapazität der Funkenstrecke wieder aufgeladen ist. Die Größe dieser Kapazität bestimmt die Höhe des Stromstoßes und die Intensität der damit verbundenen Effekte, z. B. den von der starken momentanen Erhitzung des Gases im Funkenkanal (auf Temperatur bis zu 50 000 K) bewirkten plötzlichen Druckanstieg und den Knall des Funkens. Schaltet man eine Funkenstrecke in einen elektrischen Schwingkreis, so kann die Funkenentladung oszillatorisch erfolgen und elektrische Schwingungen hoher Frequenz anregen. (Blitz)
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Fụn|ken|ent|la|dung, die: schlagartige elektrische Entladung, die von Funkenbildung, Leuchterscheinungen, Knistern od. Knall begleitet ist.
Universal-Lexikon. 2012.