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Goldmark
Gọld|mark 〈f.; -, -〉 der Mark der Vorkriegszeit entsprechende, feste Rechnungseinheit in der Inflation

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Gọld|mark, die:
Rechnungseinheit während der Inflation (nach dem Ersten Weltkrieg).

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I
Goldmark,
 
allgemeiner Ausdruck für die Währung des Deutschen Reichs bis 1914 (offiziell aber nur »Mark« genannt). Nach dem Ersten Weltkrieg kennzeichnete der Begriff Goldmark eine Recheneinheit (Rechnungsmünze), die 1/2790 kg Gold entsprach und in der die deutschen Reparationszahlungen ausgedrückt wurden.
 
Ab Oktober 1923 wurde im Deutschen Reich von Firmen oder Kommunen so genanntes »wertbeständiges Notgeld« ausgegeben, das auf Goldmark lautete und regelmäßig auch die Wertentsprechung in US-Dollar auf den Scheinen nannte (Basis: 1 US-$ = 4,20 Goldmark). Zur Deckung mussten die Herausgeber in Höhe des Nennbetrags der Emission Schatzanweisungen der wertbeständigen Anleihe des Deutschen Reichs bei der Reichsbank hinterlegen.
 
II
Gọldmark,
 
Karl (Károly), österreichischer Komponist, * Keszthely (Ungarn) 18. 5. 1830, ✝ Wien 2. 1. 1915; lebte als Violinist und Klavierlehrer in Ödenburg, Budapest und Wien. In seinen Opern (»Die Königin von Saba«, 1875; »Das Heimchen am Herd«, 1896; »Ein Wintermärchen«, 1907, u. a.) verband Goldmark in effektvoller Instrumentation Elemente der französischen großen Oper mit den Neuerungen des frühen R. Wagner. Goldmark setzte als einer der Ersten orientalischen Kolorit als Klangmittel ein. Er schrieb ferner sinfonische Dichtungen, Konzerte, Kammer- und Klaviermusik, Vokalwerke. Autobiographie: »Erinnerungen aus meinem Leben« (1922).

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Gọld|mark, die: (der Goldparität der deutschen Währung vor 1914 entsprechende) Rechnungseinheit während der Inflation (nach dem Ersten Weltkrieg): Eine Billion Inflationsmark wird eine G. werden (Remarque, Obelisk 323).

Universal-Lexikon. 2012.