Gol|gi|ap|pa|rat auch: Gol|gi-Ap|pa|rat 〈[gɔ̣ldʒi-] m. 1; Biol.; Med.〉 am Stoffwechsel beteiligtes, aus parallel angeordneten Membranpaaren u. Bläschen bestehendes Zellorgan [nach dem ital. Histologen C. Golgi, 1844-1926]
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Golgi-Apparat
['gɔldʒi-; nach C. Golgi], Plasmabestandteil tierischer und pflanzlicher Zellen. Funktionelle Grundeinheit ist die Golgi-Zisterne, eine flache Membranvesikel von 1-2 μm Durchmesser, meist mit verdickten oder in Vesikel (Golgi-Vesikel) zerfallenden Rändern. Konkave Stapel von meist 4-8 (bis zu 30) solcher Zisternen bilden ein Dictyosom, die Gesamtheit aller Dictyosomen einer Zelle bildet den Golgi-Apparat. Alle sekretorischen Produkte einer Zelle durchlaufen den Golgi-Apparat; im endoplasmatischen Retikulum synthetisierte Eiweiße (Proteinsynthese) werden von dort in den Golgi-Apparat transportiert, wo sie enzymatisch verändert (z. B. durch Glykosylierung) und in Vesikel verpackt werden, die dann ausgeschieden werden können. Der Funktion entsprechend weisen die Dictyosomen eine dem endoplasmatischen Retikulum zugewandte Bildungsseite (»cis-Seite«) und eine Sekretionsseite (»trans-Seite«) auf. Drüsenzellen enthalten einen sehr ausgeprägten Golgi-Apparat, in Pflanzenzellen erfolgt die Ausscheidung von Zellwandsubstanzen (außer Cellulose) durch den Golgi-Apparat.
Universal-Lexikon. 2012.