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Gottesgnadentum
Got|tes|gna|den|tum 〈n.; -s; unz.〉 die von jeder ird. Gewalt unabhängige Macht des Herrschers, ausgedrückt in der seit den Karolingern dem Herrschertitel angefügten Formel „von Gottes Gnaden“

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Gọt|tes|gna|den|tum, das; -s [nach der Formel »von Gottes Gnaden«] (Geschichte):
göttliche Legitimität des abendländischen Herrschers, bes. im Absolutismus.

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Gottesgnadentum,
 
Bezeichnung für den göttlichen Auftrag des christlich-abendländischen Herrschers. In dieser Herrscheridee verbanden sich antike, germanische und christliche Vorstellungen. Die in germanischer Zeit verbreiteten Vorstellungen von der besonderen Abstammung des Adels und seines darauf beruhenden, besonders in der Familie des Herrschers liegenden wunderwirksamen Heils wurden christlich legitimiert durch die Paulusworte in Römerbrief 13, 1 und fanden dann ihren Ausdruck in Königsweihe und -krönung sowie dem Krönungseid; dem Herrschertitel wurde seit der Karolingerzeit die Formel »Dei gratia« (»von Gottes Gnade«) beigefügt. Die dem Herrscher dabei aufgetragene Sicherung des Friedens und Rechts als der göttlichen Ordnung begründete bei deren Missachtung ein Widerstandsrecht gegen ihn. Das Gottesgnadentum ist der Ausdruck der Pflicht des Herrschers in erster Linie gegenüber Gott und erst danach und dadurch gegenüber dem Volk. So erklärt es sich, dass die Grundlage des Herrschertums seit dem 13. Jahrhundert zwar »national«, d. h. auf ein Volk, gestützt sein konnte, aber das Ziel seiner Politik nicht national sein musste. - Während der Herrscher im Absolutismus die monarch. Gewalt noch aus dem Gottesgnadentum ableitete, stellte die Aufklärung das Gottesgnadentum mit der Lehre vom Gesellschaftsvertrag infrage. Romantik und Konservativismus, Legitimitätsprinzip und monarch. Prinzip (im 19. Jahrhundert) erfüllten das Gottesgnadentum zwar nochmals mit neuen Ideen, vermochten aber nicht den Abbau der das Gottesgnadentum tragenden Kräfte in der modernen, von Rationalismus und Industrialisierung geprägten Welt zu verhindern.
 
Literatur:
 
O. Brunner: Vom G. zum Monarch. Prinzip, in: Die Entstehung des modernen souveränen Staates, hg. v. H. H. Hofmann (1967).

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Gọt|tes|gna|den|tum, das; -s [nach der Formel „von Gottes Gnaden“] (hist.): göttliche Legitimität des abendländischen Herrschers, bes. im Absolutismus: der monarchische Gedanke verlor seinen religiös-universalen, im G. verankerten Charakter (Fraenkel, Staat 215).

Universal-Lexikon. 2012.