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Hausmeier
Haus|mei|er 〈m. 3; im MA, z. B. bei den Franken, Burgundern, Ostgoten〉 Vorsteher des königl. Hofstaates, der königl. Domänen u. häufig Regent für einen minderjährigen König

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Haus|mei|er, der [ von spätlat. major domus, Majordomus] (Geschichte):
Inhaber des wichtigsten fränkischen Hofamtes u. Anführer der Gefolgsleute.

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Hausmeier,
 
lateinisch Maiordomus, französisch Maire du palais [mɛːr dy pa'lɛ], ursprünglich der Oberaufseher der Hausverwaltung an germanischen Fürstenhöfen, so auch im Fränkischen Reich unter den Merowingern der Vorsteher der königlichen Hofhaltung in den einzelnen Teilreichen Austrasien, Neustrien und Burgund. Seit 613 erlangten die Hausmeier dort die Führung über das königliche Gefolge. Ihr ursprüngliches Hofamt entwickelte sich zum höchsten Amt der Staatsverwaltung. Als Führer des fränkischen Adels drängten sie die Könige völlig beiseite. 687 errang Pippin der Mittlere die Hausmeiergewalt, die in seiner Familie (Karolinger) erblich geworden war, in allen Teilen des Frankenreiches. Sein Enkel Pippin der Jüngere ließ 751 den letzten Merowingerkönig Childerich III. absetzen und sich selbst zum König krönen. Damit erlosch das Amt des Hausmeiers.

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Haus|mei|er, der [LÜ von spätlat. major domus, ↑Majordomus] (hist.): Inhaber des wichtigsten fränkischen Hofamtes u. Anführer der Gefolgsleute: Karl Martell, Sohn der Nebenfrau eines -s, eines Kanzlers des Fränkischen Reiches (Konzelmann, Allah 130); Ü Als zweiter zieht der frühere H. der Familie Flick, Eberhard von Brauchitsch, samt Tross in den Saal (Göttinger Tageblatt 30. 8. 85, 5).

Universal-Lexikon. 2012.