reicht; in Maßen; hinlänglich; genug; genügend; ausreichend; hinreichend; auskömmlich; befriedigend; zufriedenstellend; zur Genüge
* * *
ge|büh|rend [gə'by:rənt] <Adj.>:angemessen, geboten:
der Gast wurde mit der gebührenden Achtung begrüßt; etwas in gebührender Weise würdigen; jmdn. gebührend empfangen.
Syn.: ↑ adäquat (bildungsspr.), ↑ angebracht, entsprechend, ↑ gehörig, ↑ geziemend (geh.), ↑ passend.
* * *
ge|büh|rend 〈Adj.〉 angemessen (nach Sitte od. Verdienst), verdient ● jmdm. die \gebührende Achtung, den \gebührenden Respekt entgegenbringen; wir haben ihre neue Wohnung \gebührend bewundert; jmdn. \gebührend ehren; das Geburtstagskind wurde \gebührend gefeiert; jmds. Verdienste \gebührend hervorheben, würdigen
* * *
ge|büh|rend <Adj.>:
etw. in -er Weise würdigen;
etw. g. loben.
* * *
ge|büh|rend <Adj.>: wie es jmdm. od. einer Sache gebührt (1); angemessen: etw. in -er Weise würdigen; Tennisplätze in -er Entfernung, damit niemand vom Schlagen der Bälle gestört wird (Danella, Hotel 108); Die Stadt beurteilt diese Vorschläge mit der -en Zurückhaltung (NZZ 21. 12. 86, 21); etw. g. loben; Sie war es, die uns nicht g. empfangen hatte (Kempowski, Tadellöser 78).
Universal-Lexikon. 2012.