Akademik

gebührend
reicht; in Maßen; hinlänglich; genug; genügend; ausreichend; hinreichend; auskömmlich; befriedigend; zufriedenstellend; zur Genüge

* * *

ge|büh|rend [gə'by:rənt] <Adj.>:
angemessen, geboten:
der Gast wurde mit der gebührenden Achtung begrüßt; etwas in gebührender Weise würdigen; jmdn. gebührend empfangen.
Syn.: adäquat (bildungsspr.), angebracht, entsprechend, gehörig, geziemend (geh.), passend.

* * *

ge|büh|rend 〈Adj.〉 angemessen (nach Sitte od. Verdienst), verdient ● jmdm. die \gebührende Achtung, den \gebührenden Respekt entgegenbringen; wir haben ihre neue Wohnung \gebührend bewundert; jmdn. \gebührend ehren; das Geburtstagskind wurde \gebührend gefeiert; jmds. Verdienste \gebührend hervorheben, würdigen

* * *

ge|büh|rend <Adj.>:
wie es jmdm. od. einer Sache ↑ gebührt (1); angemessen:
etw. in -er Weise würdigen;
etw. g. loben.

* * *

ge|büh|rend <Adj.>: wie es jmdm. od. einer Sache gebührt (1); angemessen: etw. in -er Weise würdigen; Tennisplätze in -er Entfernung, damit niemand vom Schlagen der Bälle gestört wird (Danella, Hotel 108); Die Stadt beurteilt diese Vorschläge mit der -en Zurückhaltung (NZZ 21. 12. 86, 21); etw. g. loben; Sie war es, die uns nicht g. empfangen hatte (Kempowski, Tadellöser 78).

Universal-Lexikon. 2012.