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Hofkapelle
Hof|ka|pel|le 〈f. 19
1. fürstl. Privatkirche
2. fürstl. Musikkapelle

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Hofkapelle,
 
lateinisch Capẹlla regia, seit merowingischer Zeit die Gemeinschaft aller am Königshof tätigen Geistlichen, die neben ihren religiösen und erzieherischen (Hofschule) Aufgaben auch diplomatische Tätigkeiten wahrnahmen und die königliche Kanzlei führten. Bis zum Ende des 12. Jahrhunderts gingen aus der Hofkapelle, die unter der Leitung des Erzkaplans stand, die künftigen geistlichen Fürsten hervor.

Universal-Lexikon. 2012.