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Hoheitsgewässer
Ho|heits|ge|wäs|ser 〈n. 13Zone von 3-12 Seemeilen Entfernung von der Meeresküste, in der der angrenzende Staat Hoheitsrechte ausübt

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Ho|heits|ge|wäs|ser, das <meist Pl.>:
der Hoheit (1) eines Staates unterstehendes Binnengewässer od. Meeresgebiet in einer festgesetzten Breite entlang der Küste des Landes.

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Hoheitsgewässer,
 
diejenigen Gewässer, an denen staatliche Hoheitsrechte bestehen, insbesondere maritime Eigengewässer, Territorialgewässer.

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Ho|heits|ge|wäs|ser, das <meist Pl.>: der ↑Hoheit (1) eines Staates unterstehendes Binnengewässer od. Meeresgebiet in einer festgesetzten Breite entlang der Küste des Landes.

Universal-Lexikon. 2012.