Ho|heits|ge|wäs|ser 〈n. 13〉 Zone von 3-12 Seemeilen Entfernung von der Meeresküste, in der der angrenzende Staat Hoheitsrechte ausübt
* * *
Ho|heits|ge|wäs|ser, das <meist Pl.>:
der ↑ Hoheit (1) eines Staates unterstehendes Binnengewässer od. Meeresgebiet in einer festgesetzten Breite entlang der Küste des Landes.
* * *
Hoheitsgewässer,
diejenigen Gewässer, an denen staatliche Hoheitsrechte bestehen, insbesondere maritime Eigengewässer, Territorialgewässer.
* * *
Ho|heits|ge|wäs|ser, das <meist Pl.>: der ↑Hoheit (1) eines Staates unterstehendes Binnengewässer od. Meeresgebiet in einer festgesetzten Breite entlang der Küste des Landes.
Universal-Lexikon. 2012.