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Interessensphäre
In|ter|ẹs|sen|sphä|re 〈f. 19Einflussgebiet von Staaten außerhalb des eigenen Staatsgebietes
Die Buchstabenfolge in|ter|e... kann in Fremdwörtern auch in|te|re... getrennt werden.

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In|te|r|ẹs|sen|sphä|re, die:
Einflussbereich eines Staates.

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Interẹssensphäre,
 
im Völkerrecht Bezeichnung für Einflussgebiet.

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In|te|rẹs|sen|sphä|re, die: Einflussgebiet eines Staates.

Universal-Lexikon. 2012.