2. 〈Pl.; kath. Kirche〉 Interstitien vorgeschriebene Zwischenzeit zw. dem Empfang zweier geistl. Weihen
[lat., „Zwischenraum“]
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In|ter|sti|ti|um, das; -s, ...ien [spätlat. interstitium]: 1. (Biol.) Zwischenraum (z. B. zwischen Organen). 2. <nur Pl.> (kath. Kirche) vorgeschriebene Zwischenzeit zwischen dem Empfang zweier geistlicher Weihen.
Universal-Lexikon. 2012.