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Abon|ne|ment [abɔnə'mã:], das; -s, -s:für längere Zeit vereinbarter [und daher verbilligter] Bezug von Zeitschriften, Büchern, Eintrittskarten, Mittagessen o. Ä.:
etwas im Abonnement beziehen; das Abonnement verlängern.
Zus.: Jahresabonnement, Konzertabonnement, Theaterabonnement, Zeitschriftenabonnement, Zeitungsabonnement.
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1. Bezug von Waren (meist Zeitungen, Zeitschriften, Büchern) auf bestimmte Zeit
2. Bezug von Theater-, Kino-, Konzertkarten für die Dauer einer Spielzeit, Anrecht; Sy 〈veraltet〉 Stammmiete
3. Dauerfahrkarte (Zeitkarte)
[frz.]
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Abon|ne|ment [abɔnə'mã :, …ə'mɛnt, österr. meist: abɔn'mã:], das; -s, -s, schweiz. auch: -e [frz. abonnement, zu: abonner, ↑ abonnieren]:
für eine längere Zeit vereinbarter und deshalb meist verbilligter Bezug von Zeitungen, Zeitschriften, Eintrittskarten, Mittagessen o. Ä.:
das A. des »Sprachspiegels«/(bes. schweiz.:) auf den »Sprachspiegel« beginnt, endet, erlischt am 1. Januar;
ein A. haben;
sein A. (Anrecht) für die Oper erneuern, verlängern.
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Abonnement
[abɔnə'mã, französisch] das, -s/-s, durch Vorauszahlung eines meist ermäßigten Preises erworbenes Anrecht auf dauernden Bezug bestimmter Leistungen; kann durch eine Abonnementkarte bestätigt sein. Erste Abonnements gab es seit 1706. In Deutschland werden 25-30 % der Theaterkarten im Abonnement verkauft. Die meisten deutschsprachigen Lokal- und Regionalzeitungen, auch einige überregional verbreitete Zeitungen sind Abonnementzeitungen; führende Zeitungen anderer Länder werden ebenfalls zum Teil im Abonnement vertrieben. Gegensatz: Kaufzeitungen (Straßenverkaufszeitungen).
Die regelmäßige Abnahme eines über besondere Frequenzen, Kabel- oder Satellitenkanal zu festen Zeiten angebotenen Fernsehprogramms (vorwiegend Kinospielfilme, Sportveranstaltungen und Popkonzerte) gegen gesonderte Bezahlung (englisch pay-per-channel) wird als Abonnementfernsehen bezeichnet (Pay-TV).
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Abon|ne|ment [abɔnə'mã:, schweiz. auch: ...ə'mɛnt], das; -s, -s, schweiz. auch: -e [frz. abonnement, zu: abonner, ↑abonnieren]: für eine längere Zeit vereinbarter und deshalb meist verbilligter Bezug von Zeitungen, Zeitschriften, Eintrittskarten, Mittagessen o. Ä.: das A. des „Sprachspiegels“/(bes. schweiz.:) auf den „Sprachspiegel“ beginnt, endet, erlischt am 1. Januar; ein A. haben; sein A. (Anrecht) für die städtischen Sinfoniekonzerte, die Oper, das Schauspiel erneuern, verlängern; ein A. mit 10 Kammermusikabenden auflegen; Meyers Lexikon, im A. bestellt, brach beim Stichwort „Soxhlet“ ab (Bieler, Bär 87); Ü Ich habe ein A. auf einen Traum ... (ich träume ihn oft; Reinig, Schiffe 112).
Universal-Lexikon. 2012.