Ko|mi|ti|en 〈Pl.〉 die altröm. Volksversammlungen [<lat. comitia, Pl. zu comitium „Versammlungsplatz auf dem Markt in Rom“]
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Komiti|en
[com(m)ire »zusammenkommen«] Plural, lateinisch Comitia, im antiken Rom die Versammlungen des Gesamtvolks (Populus Romanus, im Unterschied zu den Concilia plebis, den Versammlungen der Plebs). Nach der Gliederung der römischen Bürgerschaft in Kurien, Zenturien und Tribus gab es: 1) die Kuriatkomitien (Comitia curiata) als älteste, in historischer Zeit schon anachronistische Form; sie regelten Gemeinde-, Kult- und Familienangelegenheiten; 2) die Zenturiatkomitien (Comitia centuriata) als wichtigste Form der Komitien; sie beschlossen über Krieg und Frieden, über Gesetze, über Todesstrafen gegen römische Bürger und wählten die höheren Beamten nach Vorschlag des wahlleitenden Magistrats; 3) die Tributkomitien (Comitia tributa), seit 287 v. Chr. den Concilia plebis praktisch gleichgestellt; sie wählten niedere Beamte und beschlossen Gesetze. Bei der Abstimmung zählten nicht die Individualstimmen, sondern - entsprechend der Gliederung der Komitien - die Voten der einzelnen Kurien, Zenturien, Tribus. In der Kaiserzeit verloren die Komitien an Bedeutung.
L. R. Taylor: Roman voting assemblies. From the Hannibalic War to the dictatorship of Caesar (Ann Arbor, Mich., 1966).
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Universal-Lexikon. 2012.