Akademik

konfinieren
kon|fi|nie|ren 〈V. tr.; hat; veraltet
1. beschränken, begrenzen
2. jmdn. \konfinieren jmds. Aufenthaltsort beschränken
[zu lat. confinis „angrenzend, benachbart“; zu finis „Ende“]

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kon|fi|nie|ren <sw. V.; hat: 1. (veraltet) in bestimmte Bezirke einteilen. 2. (Rechtsspr. veraltet) den Aufenthalt einer Person durch gerichtliche Anordnung auf einen bestimmten Ort beschränken.

Universal-Lexikon. 2012.