Kon|kụrs|mas|se 〈f. 19〉 gesamtes Vermögen der zahlungsunfähigen Firma
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Kon|kụrs|mas|se, die (Rechtsspr.):
bei der Eröffnung eines ↑ Konkurses (2) vorhandenes Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens.
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Kon|kụrs|mas|se, die: bei der Eröffnung eines Konkurses (2) vorhandenes Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens: Anspruch ... auf Befriedigung aus der K. (MM 5. 8. 67, 38).
Universal-Lexikon. 2012.