Kon|sum|ti|on 〈f. 20; unz.〉 Verbrauch, Konsum; oV Konsumption (1) [<lat. consumptio „Aufzehrung“; zu consumere „verzehren, verbrauchen“]
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Kon|sum|ti|on, (selten:) Konsumption, die; -, -en [lat. consumptio = Aufzehrung, zu: consumere = verbrauchen, ↑ 1Konsum]:
1. (Wirtsch.) Konsum, Verbrauch von Wirtschaftsgütern.
2. (Rechtsspr.) das Aufgehen eines einfachen [strafrechtlichen] Tatbestandes in einem übergeordneten, umfassenderen.
3. (Med.) körperliche Auszehrung.
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Konsumtion
[lateinisch consumptio »Aufzehrung«] die, -/-en,
1) allgemein: Konsum, Verbrauch von Wirtschaftsgütern. - konsumtiv, den Konsum betreffend, zum Verbrauch bestimmt.
2) Strafrecht: Form der Gesetzeskonkurrenz, bei der eine Haupttat den Unrechts- und Schuldgehalt einer Begleittat typischerweise in sich enthält, sodass diese mit abgegolten und deshalb nicht selbstständig zu bestrafen ist; z. B. konsumiert die Bestrafung wegen unbefugten Kraftfahrzeuggebrauchs (§ 248 b StGB) den damit in der Regel verbundenen Benzindiebstahl.
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Kon|sum|ti|on, die; -, -en [lat. consumptio = Aufzehrung, zu: consumere = verbrauchen, Konsum]: 1. (Wirtsch.) Konsum, Verbrauch von Wirtschaftsgütern. 2. (Rechtsspr.) das Aufgehen eines einfachen [strafrechtlichen] Tatbestandes in einem übergeordneten, umfassenderen. 3. (Med.) körperliche Auszehrung.
Universal-Lexikon. 2012.