Akademik

Kurant
Ku|rạnt1 〈n. 11; veraltet〉 = Kurantgeld
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Ku|rạnt2 〈m. 16; schweiz.〉 Gast in einem Kurort, Kurgast

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ku|rạnt <Adj.> [frz. courant, 1. Part. von: courir = laufen < lat. currere] (veraltet):
in Umlauf befindlich (Abk.: crt.):
-e Münzen.

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Kurạnt
 
[französisch, zu courir »laufen«] das, -(e)s/-e, Kurạntgeld, zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärte Geldzeichen (früher Gold- oder Silbermünzen, jetzt Banknoten). Sie müssen vom Gläubiger in jeder Menge zur Einlösung von Schulden entgegengenommen werden (obigatorisches und definitives Geld) im Gegensatz zu den Scheidemünzen. Früher hieß Kurant die Währungsmünze eines Landes, die dort unbeschränkte Zahlkraft hatte und ihren Wert (Metallwert) vollständig in ihrem Stoff trug (z. B. Reichsgoldmünzen).

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1Kurạnt, das; -[e]s, -e (veraltet): Münze, deren Materialwert ihrem Geldwert entspricht.
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2Ku|rạnt, der; -en, -en [zu ↑Kur] (schweiz.): Kurgast.

Universal-Lexikon. 2012.